Online-Seminar: Gefährliche Hunde
Rechtslage und amtstierärztliche Tätigkeiten in Baden-Württemberg
Referentin: Dr. Heike Roloff
Seit
dem Jahr 2000, nach dem entsetzlichen Tod eines kleinen Jungen durch
zwei „Kampfhunde“, gibt es ein bundesweites Einfuhrverbot für
Hunderassen, die vom Gesetz als gefährlich eingestuft werden. Im Übrigen
regelt jedes Bundesland mit eigenen Gesetzen oder Verordnungen den
Umgang mit „gefährlichen Hunden“. In Baden-Württemberg ist die
Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) die
maßgebliche Rechtsgrundlage.
Die Referentin erklärt die geltenden Vorschriften und Definitionen für die amtstierärztlichen Tätigkeiten und illustriert ihre Ausführungen mit eindrücklichen Fallbeispielen. Die Bandbreite der dargestellten Fälle macht klar deutlich, wie wichtig es ist, dieser komplexen und brisanten Herausforderung mit tierärztlichem Sachverstand zu begegnen. Das Seminar gibt dafür das nötige Handwerkzeug und Rechtssicherheit.
50 % Rabatt für TVT-Mitglieder. Wenn Sie den Rabatt nutzen möchten, melden Sie sich bitte unterverlag@george-oslage.de. Kostenfrei für Landesbedienstete Amtstierärzte (MLR und IM) aus Baden-Württemberg! Bitte melden Sie sich über die AkadVet in Stuttgart an.
Dauer: ca. 90 min